§ 1 Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen und Sicherheitshinweise gelten für die Anmietung von Stand-Up-Paddle-Boards (nachfolgend „SUP-Boards") und Strandliegen bei Smoke at the Water, Inh. Benn Neujahr, Am Strand 5a, 19063 Schwerin (nachfolgend „Vermieter"). Sie gelten sowohl für Online-Buchungen über buchung.smokeatthewater.de als auch für Spontan-Vermietungen vor Ort am Zippendorfer Strand.
§ 2 Vertragsschluss
Bei Online-Buchung kommt der Mietvertrag mit Abschluss der Buchung und Versand der Bestätigungs-E-Mail zustande. Bei Spontan-Vermietung vor Ort kommt der Vertrag mit Übergabe des Leihmaterials und Zahlung zustande. In beiden Fällen bestätigt der Mieter mit Vertragsschluss, diese Nutzungsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
§ 3 Preise & Zahlung
Es gelten die im Buchungssystem oder vor Ort ausgewiesenen tagesaktuellen Preise. Online-Buchungen über unsere Buchungsseite sind im Voraus per Kreditkarte oder gängigen elektronischen Zahlungsdiensten (z. B. Apple Pay, Google Pay, SEPA-Lastschrift) zu begleichen. Vor-Ort-Mieten werden ausschließlich per EC- oder Kreditkarte bei Übergabe bezahlt. Barzahlung ist nicht möglich – dies gilt sowohl für die Mietgebühr als auch für jede sonstige Zahlung rund um den Verleih.
§ 4 Stornierung & Rücktritt
Online-Buchungen können bis 24 Stunden vor dem gebuchten Zeitraum kostenfrei storniert werden. Bei späterer Stornierung wird der volle Mietpreis fällig. Bei nachweislich gefährlicher Wetterlage (Gewitter, Wind ab 5 Beaufort, Sturmwarnung) sagt der Vermieter die Vermietung ab; bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet oder nach Wahl des Mieters auf einen Ersatztermin verschoben.
§ 5 Voraussetzungen für die Nutzung (SUP)
Die Nutzung eines SUP-Boards setzt voraus:
• Mindestalter 14 Jahre. Minderjährige zwischen 14 und 17 Jahren dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person fahren. Kinder unter 14 Jahren dürfen ausschließlich in Begleitung eines fahrtüchtigen Erwachsenen auf demselben oder einem zweiten Board mitfahren.
• Sichere Schwimmkenntnisse (mindestens 200 Meter freies Schwimmen) – der Mieter versichert diese Fähigkeit selbst und ausdrücklich.
• Keine Einwirkung von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten.
• Keine akuten gesundheitlichen Einschränkungen, die eine gefahrlose Nutzung ausschließen (z.B. Epilepsie, akute Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Gleichgewichtsstörungen). Der Mieter entscheidet in eigener Verantwortung über seine Fahrtauglichkeit.
§ 6 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
• die vom Vermieter gestellte Leash (Sicherheitsleine) während der gesamten Fahrt am Fuß oder Knöchel zu tragen;
• eine Schwimmweste zu tragen – für Kinder unter 14 Jahren und Nicht-Schwimmer ist das Tragen verpflichtend, für alle übrigen Mieter dringend empfohlen; passende Westen werden kostenlos gestellt;
• ausreichend Abstand zu Booten, Badestellen, Stegen und Schilfgürtel zu halten und die Vorrangregeln auf dem Schweriner See zu beachten;
• bei aufkommendem Wind ab 4 Beaufort, bei Gewitterwarnung oder eingeschränkter Sicht das Wasser umgehend zu verlassen;
• das Leihmaterial sorgsam und bestimmungsgemäß zu behandeln und zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und unbeschädigt zurückzubringen;
• den Anweisungen des Vermieters und seines Personals Folge zu leisten.
§ 7 Sicherheitshinweise SUP
SUP-Fahren birgt Verletzungs- und Lebensgefahr. Zu den typischen Risiken gehören insbesondere:
• Sturz vom Board mit Aufprall auf Wasser, Board oder Treibgut;
• Unterkühlung, insbesondere bei niedrigen Wassertemperaturen im Früh- und Spätsommer;
• Kollision mit Motor- und Segelbooten, anderen Wassersportlern oder Schwimmern;
• Abtrieb durch Wind (ablandiger Wind kann das Board schnell weit vom Ufer tragen);
• Gefahren durch Schilf, Unterwasserpflanzen, Treibholz oder unsichtbare Hindernisse;
• Schifffahrtsverkehr inklusive der Weißen Flotte auf dem Schweriner See.
Der Mieter fährt auf eigene Gefahr. Die Nutzung ist ausschließlich bei Tageslicht und ausreichender Sichtweite gestattet.
§ 8 Einweisung vor Ort
Vor jeder Erst-Ausgabe erhält der Mieter eine mündliche Sicherheits- und Geräteeinweisung durch den Vermieter oder geschultes Personal. Inhalt: richtiges Aufsteigen und Paddeln, Nutzung von Leash und Schwimmweste, Verhalten bei Sturz, Fahrregeln und Gefahrenzonen auf dem Schweriner See sowie Wetter- und Wind-Abbruchregel. Das Leihmaterial wird erst nach Bestätigung durch den Mieter ausgegeben, dass er die Einweisung verstanden hat.
§ 9 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen für Schäden, die der Mieter durch Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen, durch Nichtbefolgen der Sicherheitshinweise oder der Einweisung, durch Verschweigen relevanter gesundheitlicher Einschränkungen oder durch Alkohol- bzw. Drogenkonsum selbst verursacht.
Für in Verwahrung gegebene Wertsachen oder am Strand zurückgelassene Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
§ 10 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden am Leihmaterial, die während der Mietzeit durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Bei Verlust oder irreparablem Schaden ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Für Paddel und Leash gilt dies ebenso wie für das Board selbst.
§ 11 Pfand
Um die ordnungsgemäße Rückgabe des Leihmaterials abzusichern, hinterlegt der Mieter bei Übergabe freiwillig ein gültiges Lichtbildausweis-Dokument (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) als Pfand. Das Dokument wird während der Mietzeit sicher verwahrt und bei vollständiger, unbeschädigter Rückgabe des Leihmaterials unverzüglich ausgehändigt. Eine Geld-Kaution wird nicht erhoben – weder in bar noch als Blockierung auf einer Kreditkarte. Die Haftung des Mieters für Schäden oder Verlust gemäß § 10 bleibt hiervon unberührt; entsprechende Schadensersatzansprüche werden separat geltend gemacht.
§ 12 Strandliegen
Strandliegen werden für den jeweils gebuchten Zeitraum überlassen. Der Mieter verpflichtet sich zum sorgsamen Umgang und zur pünktlichen Rückgabe. Für Beschädigungen oder Verlust haftet der Mieter entsprechend § 10. Die Sicherheitshinweise der §§ 5 bis 9 finden auf die reine Strandliegen-Nutzung keine Anwendung.
§ 13 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Buchung und Vermietung findest du in unserer Datenschutzerklärung.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
§ 15 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Schwerin.
Stand
Stand: 21. April 2026